In den MaRisk wird gefordert, dass die Angemessenheit der
Methoden und Verfahren zumindest jährlich zu
überprüfen ist (AT 4.1 Tz 8).
Auf Poolebene sind diese Anforderungen Aufgabe der parcIT.
Zusätzlich muss jede Bank die Angemessenheit dieser Poolverfahren
auf das eigene Portfolio nachweisen. Der Angemessenheitsnachweis
für die VR-Ratingverfahren wird nun schon seit Ende 2016 durch die
parcIT unterstützt. Im Verbund wurde dieser auf Grundlage Ihrer
Rückmeldungen sowie aufsichtsrechtlicher Erfordernisse überarbeitet
und auf eine neue Plattform gestellt. Letzteres hat Auswirkungen
auf die Darstellung der Auswertungen.
In der Webinar-Veranstaltung
"Institutsindividueller Angemessenheitsnachweis der
VR-Ratingverfahren" erläutern wir die Änderungen in den Dokumenten
der parcIT, die Sie für den Angemessenheitsnachweises in Ihrem Haus
verwenden können.
Themenschwerpunkte
- Weitere Analysen zur Vererbung
- Weiterentwicklung der Qualitative Fragen sowie der
vorgeschlagenen Antworten
- Übersicht über die Segmente für das VR-Rating Erneuerbare
Energien
- Würdigung der Analysen
- Sonstige Anpassungen in der Berichtsvorlage
Zielsetzung/Nutzen
Sie sind in der Lage, ihren institutsindividuellen
Angemessenheitsnachweis zu befüllen, zu interpretieren und ggf.
Handlungsmaßnahmen abzuleiten.
Zielgruppe
Ratingverantwortliche oder vergleichbare Positionen innerhalb
des Instituts (i.d.R. Marktfolge Aktiv, Controlling, o.ä.)
Hinweise
Referenten sind:
- Michaela Düll, Projektleiterin und Referentin
Bankaufsichtsrecht/Bankbetriebswirtschaft des BWGV
- Martin Bohmüller, Berater Genossenschaftsbanken