Die Einsatzorte und Stationen eines Mitarbeiters in einem
Unternehmen sind vielfältig. Sie reichen über die Einstellung zur
Verortung am neuen Arbeitsplatz bis zur Übernahme anderer Aufgaben
im Zuge einer Versetzung und im Ernstfall auch bis zu einer
Kündigung. Die Begleitung des Betriebsrates ist für Kollegen dabei
arbeitsrechtlich aber auch persönlich von großer Bedeutung. Vor
allem bei der Eingruppierung der Beschäftigten in das betriebliche
Vergütungssystem stehen dem Betriebsrat unterschiedliche
Handlungsfelder offen. Um deren Möglichkeiten in jedem Fall optimal
auszuschöpfen und individuell zu nutzen, ist eine vertiefte
Kenntnis der Sachlage notwendig.
Mit unserem Schwerpunktseminar Personelle Angelegenheiten –
Tarifwerk, betriebliches Vergütungssystem und
Eingruppierungsvorgänge vertiefen Sie Ihre Kenntnisse in
diesem Feld der personellen Mitbestimmung und diskutieren
praktische Fallbeispiele zur direkten Umsetzung in Ihrem Alltag als
Betriebsrat.
Ihr Vorteil: Wir binden die zentralen Themen und
Beschlüsse des reformierten Tarifabschlusses konkret in die
Systematik des Tarifwerks der Volksbanken und Raiffeisenbanken ein.
Auf diese Weise sind Sie jederzeit auf dem aktuellen
Stand.
Themenschwerpunkte
- Funktion und Regelungstechnik des Tarifwerks
- Normative und vertragliche Wirkung des Tarifvertrags
- Individualrechtliche und kollektivrechtliche
Eingruppierung
- Überwachungspflicht und Zustimmungserfordernis des
Betriebsrats
- Zulässigkeit individueller Vergütungsabreden
- Verbreitete Irrtümer und Anwendungsfehler
Zielsetzung/Nutzen
Das Seminar befasst sich mit der Eingruppierung der Beschäftigten
in das betriebliche Vergütungssystem und zeigt die
unterschiedlichen Handlungsfelder des Betriebsrats auf.
Zielgruppe
Betriebsräte