In der arbeitsrechtlichen Praxis bestehen häufig Unsicherheiten
hinsichtlich der Reichweite, der Zulässigkeit und der
Durchsetzbarkeit von Anweisungen der Vorgesetzten. Das Seminar
vermittelt die Reichweite und Grenzen des Direktions- und
Weisungsrechts des Arbeitgebers nach § 106 GewO anhand von
Fallbeispielen und unter Berücksichtigung der aktuellen
Rechtsprechung. Insbesondere wird erklärt, nach welchen Kriterien
die Wirksamkeit einer Weisung durch den Arbeitgeber beurteilt wird
und ob und ggf. inwiefern Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
bestehen.
Themenschwerpunkte
Weisungen und deren vertragliche
Gestaltungsmöglichkeiten
- 3-Stufen-Prüfung
- Gestaltung der Grenzen des Weisungsrechts im
Arbeitsvertrag
- Konkretisierung
- Betriebliche Übung
- Notsituationen
Inhalt der Arbeitsleistung
- Berufsbild und Nebenpflichten der Arbeitnehmer
- Dienstreisen
- Dienstwagenüberlassung
- Effektivität der Arbeitsleistung
- Anweisungen zur Arbeitsmenge und -qualität
- Gleichwertigkeit der Tätigkeitsinhalte
- Wegfall von Zulagen, Provisionen u. ä.
Zeit und Ort der Arbeitsleistung
- Überstunden, Freizeitabbau, Auszahlung
- Pausengestaltung und Pauschalierung
- Einflussmöglichkeiten auf Nebentätigkeiten der
Arbeitnehmer
- Örtliche Versetzung
- Konfliktregelungen
Ordnungsverhalten im Betrieb
- Kleidervorschriften, Ankleidezeiten
- Namensschilder und Kleidungsvorgaben
- Taschenkontrollen
- Rauchverbot, Alkoholverbot
- Verhaltenskodex, Ethikrichtlinien
Besondere Personengruppen und Reichweite des
Weisungsrechts
- schwerbehinderte Menschen, Umgang mit längerer
Arbeitsunfähigkeit
- Schwangere
- Auszubildende
- Betriebsratsmitglieder, Freigestellte, Vertrauenspersonen
Ihre Referenten:
Marcus-Alexander Baumann
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) und Fachanwalt für
Arbeitsrecht
Herr Andreas Blatt
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) und Wirtschaftsmediator
Zielgruppe
Vorstände, Geschäftsleiter, Mitarbeiter von Personal- und
Rechtsabteilungen sowie Personalverantwortliche, Führungskräfte
Hinweise
Anmeldeschluss ist der
25.06.2021.
Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- (AGB) und
Veranstaltungsbedingungen des "GenoAGV Genossenschaftlicher
Arbeitgeberverband Baden-Württemberg e.V.", sowie der
Tagungsstätte.