Verhalten am Arbeitsplatz, Arbeitsendgelte, Arbeitszeit und
Pausenregelung, Urlaub, Technik, Betriebssicherheit… die Liste der
Themen im Bereich soziale Angelegenheiten lässt sich problemlos
weiter ergänzen. Sie bilden neben den personellen Angelegenheiten
einen weiteren zentralen Kernbereich der Mitbestimmungsrechte, die
der Betriebsrat kontinuierlich gegenüber dem Arbeitgeber ausübt.
Wie aber gestalten sich hier die Wirkungsfelder nach dem
dazugehörigen § 87 BetrVG? Was bedeutet „Initiativrecht“? Wie
können Einigungen erzielt werden und was geschieht, wenn dies nicht
möglich ist?
Diese und viele weiteren Fragen beantwortet Ihnen unser
Schwerpunktseminar
Soziale Angelegenheiten – der
Betriebsrat als starker Verhandlungspartner. Inhaltlich
fundiert und bereichert durch Ihre eigenen Praxisfälle.
Themenschwerpunkte
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates in sozialen
Angelegenheiten nach § 87 BetrVG
- Sicherstellung von Persönlichkeitsrechten der Mitarbeiter und
der innerbetrieblichen Verteilungsgerechtigkeit
- Zwingende Mitbestimmung des Betriebsrates oder
Gesamtbetriebsrates bei Sachverhalten nach § 87 BetrVG
- Welche Sachverhalte sind betroffen - Wirkungsfelder des
Betriebsrates
Zielsetzung/Nutzen
Sie…
- setzen sich mit der Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen
Angelegenheiten nach § 87 BetrVG auseinander.
- erfahren, warum dem Betriebsrat im Rahmen der sozialen
Angelegenheiten die stärksten Mitbestimmungsrechte zukommen.
- lernen die zwingend vorgeschriebene Beteiligung der
Arbeitnehmervertretung kennen, die sicherstellt, dass das
Persönlichkeitsrecht der Arbeitskollegen geschützt und zugleich auf
eine innerbetriebliche Verteilungsgerechtigkeit geachtet wird.
- erkennen, welche Regelungen oder Weisungen des Arbeitgebers,
die einen der in § 87 BetrVG genannten Sachverhalte aufgreifen, zu
ihrer Wirksamkeit zwingend der Zustimmung des Betriebsrats (ggfls.
des Gesamtbetriebsrats) bedürfen: z.B. betriebliche Regelungen zur
Kleiderordnung, zur Nutzung unternehmenseigener aber auch privater
Kommunikationsmittel, zu Arbeits- und Pausenzeiten, zur Umsetzung
des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes und zur
Gewährung außer- oder übertariflicher Zulagen, Tantiemen etc.
Zielgruppe
Betriebsräte