In den MaRisk wird gefordert, dass die Angemessenheit der
Methoden und Verfahren zumindest jährlich zu
überprüfen ist (AT 4.1 Tz 8).
Auf Poolebene sind diese Anforderungen Aufgabe der parcIT.
Zusätzlich muss jede Bank die Angemessenheit dieser Poolverfahren
auf das eigene Portfolio nachweisen. Der Angemessenheitsnachweis
für die VR-Ratingverfahren wird nun schon seit Ende 2016 durch die
parcIT unterstützt. Im Verbund wurde dieser auf Grundlage Ihrer
Rückmeldungen sowie aufsichtsrechtlicher Erfordernisse
überarbeitet.
In der Seminar-Veranstaltung
"Institutsindividueller Angemessenheitsnachweis der
VR-Ratingverfahren" erläutern wir, wie die Durchführung des
Angemessenheitsnachweises in Ihrem Haus erfolgen kann. Insbesondere
gehen wir auf die Berichtsvorlage mit ihren vielfältigen
Auswertungen und Grafiken ein und geben wertvolle Hilfestellung zur
Interpretation.
Themenschwerpunkte
- Grundlagen zum Prozessablauf der Angemessenheitsüberprüfung der
VR-Ratingverfahren
- Vorstellung und Erläuterung der Berichtsvorlage
- Gemeinsame Übung am praktischen Beispiel
- Klärung individueller Fragestellungen
Zielsetzung/Nutzen
Sie sind in der Lage, ihren institutsindividuellen
Angemessenheitsnachweis zu befüllen, zu interpretieren und ggf.
Handlungsmaßnahmen abzuleiten.
Zielgruppe
Ratingverantwortliche oder vergleichbare Positionen innerhalb
des Instituts (i.d.R. Marktfolge Aktiv, Controlling, o.ä.),
insbesondere Neueinsteiger, die den Angemessenheitsnachweis zum
ersten Mal befüllen.
Hinweise
Ihre Trainer bei dieser Veranstaltung sind
Michaela
Düll, Projektleiterin und Referentin
Bankaufsichtsrecht/Bankbetriebswirtschaft und
Martin
Bohmüller, Berater Genossenschaftsbanken, beide BWGV.