Jede Bank hat Leistungen oder Teilleistungen an Dienstleister
ausgelagert. Aufsichtsrechtlich gelten strenge Vorgaben, welche
Bereiche und unter welchen Voraussetzungen Kredit- und
Finanzdienstleistungsinstitute Geschäftsprozesse auslagern dürfen
und was hierbei zwingend zu beachten ist. Diese
aufsichtsrechtlichen Vorgaben sind u. a. in KWG § 25b, MaRisk AT 9
sowie BAIT 8 geregelt. Die auslagernden Banken müssen im Rahmen
einer eigenen Risikoanalyse die Wesentlichkeit der Auslagerung
bestimmen und die Risiken identifizieren. Diese Risiken sind dann
angemessen zu steuern. Die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch
den Dienstleister ist fortlaufend zu überwachen. Nach den
Erkenntnissen der Aufsicht sind diese aufsichtsrechtlichen Vorgaben
nicht nur bei der Auslagerung von Geschäftsprozessen aus den
Bereichen Bankgeschäft, Finanzdienstleistungen oder sonstigen
institutstypischen Dienstleistungen zu beachten. Auch beim
sonstigen Fremdbezug und beim sonstigen IT-Fremdbezug erwartet die
Aufsicht ähnliche Prozesse.
In 2019 trat die EBA Guideline on Outsourcing in Kraft. Die
Aufsicht wird diese Anforderungen in der neuen MaRisk-Novelle
berücksichtigen, welche für 2020 angekündigt ist. Ebenfalls ist
eine Aktualisierung der BAIT geplant. Das Auslagerungsmanagement
wird demnach an Stellenwert gewinnen und noch intensiver von der
internen Revision und den externen Prüfern geprüft werden.
Wir bieten den Teilnehmern die Möglichkeit, ihre individuellen
Fragestellungen bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn auf
VR-Bildung zu formulieren, um diese dann gezielt aufzugreifen
und so noch intensiver auf die Belange der Teilnehmer
einzugehen.
Themenschwerpunkte
- Aufsichtsrechtliche Anforderungen (z. B. KWG 25b, MaRisk AT 9,
BAIT 8)
- Erwartete Änderungen aus der EBA Guideline on Outsourcing
- Identifikation und Steuerung von Risiken
- Umgang mit IT-Dienstleistern
- Laufende Überwachung der Dienstleistung anhand vorzuhaltender
Kriterien
- Umgang mit Mängeln beim Dienstleister
- Erfahrungsberichte aus Prüfungen (BaFin/Bundesbank)
- Diverse Anwendungs- und Umsetzungshinweise anhand von
Praxisbeispielen
Zielsetzung/Nutzen
Die Teilnehmer gewinnen einen Überblick über die wesentlichen
aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu Auslagerungen sowie sonstigen
Fremdbezügen und können die zielgerichtete Umsetzung vornehmen.
Durch die Erfahrungsberichte aus Prüfungen erhalten sie nützliche
Hinweise zur Vorbereitung auf ihre nächste Prüfung.
Zielgruppe
Auslagerungsmanagement, Compliance-Beauftragte, Interne Revision;
Mitarbeiter, die für ausgelagerte Dienstleistungen verantwortlich
sind.
Hinweise
Als Referent fungiert Herr
Matthias Braun von der
BBBank eG.