Mit Einführung des Zahlungskontogesetzes wurde der
Kontrahierungszwang für die Kreditwirtschaft in Deutschland
Wirklichkeit. Die Mitarbeiter der Genossenschaftsbank müssen
seitdem den anspruchsberechtigten Personenkreis, die Besonderheiten
des Basiskontos aber auch mögliche Ablehnungs- und Kündigungsgründe
kennen.
Themenschwerpunkte
- Begriffe: Recht auf Girokonto, Konto für Jedermann,
Basiskonto
- Anforderungen an das Basiskonto oder: der
Mindestleistungskatalog
- Wer bekommt ein Basiskonto?
- Wer ist verpflichtet Basiskonten anzubieten?
- Antragsverfahren
- Ablehnungsgründe für die Ablehnung eines Basiskontos
- Unter welchen Voraussetzungen kann die Bank ein Basiskonto
kündigen?
- Entgelte und Kosten
- Austausch zwischen den Teilnehmern
Zielsetzung/Nutzen
Sie kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen des Basiskontos und
können feststellen, ob eine Person entsprechend berechtigt ist. Sie
kennen die Risiken von Basiskonten, können aber auch die
Möglichkeiten des ZKG bezüglich Ablehnungs- bzw. Kündigungsgründen
ausschöpfen.
Zielgruppe
Mitarbeiter aus den Bereichen Markt und Marktfolge, Datenkontrolle,
Revision
Hinweise
Die Teilnehmer können sich aktiv beteiligen; die
Interaktion erfolgt im Chat.
Ihr Trainer bei dieser Veranstaltung ist Rechtsanwalt Andreas
Boley, Bornheimer Rechtsanwälte.