Restrukturierungen insolvenzbedrohter Unternehmen außerhalb
eines Insolvenzverfahrens sollen vereinfacht werden. Hierzu hat das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im
September 2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des
Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) vorgelegt, welches zum
01.01.2021 in Kraft tritt.
Kernbestandteil des SanInsFoG ist die Einführung eines Gesetzes
über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für
Unternehmen (StaRUG). Dieses Gesetz wird für insolvenzbedrohte
Unternehmen völlig neue Möglichkeiten schaffen, ihre
Verbindlichkeiten auch gegen den Willen einzelner Gläubiger neu zu
strukturieren. Gleichzeitig wird das StaRUG aber auch neue
Handlungspflichten und Haftungsrisiken für die Gesellschaftsorgane
mit sich bringen. Denn die Geschäftsführung muss zukünftig bereits
bei drohender Zahlungsunfähigkeit primär die Interessen der
Gläubigergesamtheit wahren. Andernfalls haftet sie für Schäden.
Dieses Webinar gibt einen Überblick über die Funktionsweise des
Stabilisierung- und Restrukturierungsrahmens. Ferner erfahren die
Teilnehmer, wie ein Restrukturierungsplan aussieht, welche neuen
Haftungsrisiken auf Geschäftsführer zukommen und worauf diese dabei
achten müssen. Der Referent zeigt zudem u.a. auch Handlungsoptionen
für Gläubiger und anfechtungsrechtliche Aspekte auf.
Themenschwerpunkte
- Ziel und Gegenstand des Stabilisierungs- und
Restrukturierungsrahmens
- Voraussetzungen für Restrukturierung nach StaRUG
- Haftungsrisiken für Gesellschaftsorgane und
Handlungsempfehlungen
- Instrumente des Stabilisierungs- und
Restrukturierungsrahmens
- Der Restrukturierungsplan
- Restrukturierungsbeauftragter
- Handlungsoptionen betroffener Gläubiger
- Anfechtungsrechtliche Auswirkungen
Zielsetzung/Nutzen
In diesem Webinar lernen Sie neben den neu zu beachtenden
Rechtsgrundlagen die verschiedenen Fallkonstellationen kennen, mit
denen eine Genossenschaftsbank im Tagesgeschäft konfrontiert
wird.
Zielgruppe
Leiter und Mitarbeiter der Intensiv-, Sanierungs- und
Abwicklungsabteilung, Marktfolge Aktiv sowie Interessierte aus
anderen Bereichen.
Hinweise
Als Referent fungiert Jochen Rechtmann. Er ist
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Seine Kernkompetenzen
beinhalten das Recht der Unternehmensfinanzierung,
Sanierungspoolverträge, Treuhandmodelle sowie das Insolvenzrecht,
insbesondere das Insolvenzanfechtungsrecht. Von 1995 bis 2003 war
Jochen Rechtmann als Justiziar im Zentralen Stab Recht der
Commerzbank AG in Berlin und Frankfurt a.M. tätig. 2003 wechselte
er zur Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Seit 2007
leitet er die Frankfurter Niederlassung von Buchalik Brömmekamp. Er
verfügt über zwanzigjährige Erfahrung mit der Restrukturierung
problematischer Firmenkundenkredite sowohl auf Kreditnehmerseite,
als auch als Berater von Kreditinstituten und Sanierungspools, und
ist in diesem Bereich auch als Autor und Referent
hervorgetreten.