In den MaRisk wird gefordert, dass die Angemessenheit der
Methoden und Verfahren zumindest jährlich zu überprüfen ist (AT 4.1
Tz 8).
Auf Poolebene sind diese Anforderungen Aufgabe der parcIT.
Zusätzlich muss jede Bank die Angemessenheit dieser Poolverfahren
auf das eigene Portfolio nachweisen. Der Angemessenheitsnachweis
für die VR-Ratingverfahren wird nun schon seit Ende 2016 durch die
parcIT unterstützt. Im Verbund wurde dieser auf Grundlage Ihrer
Rückmeldungen sowie aufsichtsrechtlicher Erfordernisse überarbeitet
und auf eine neue Plattform gestellt. Letzteres hat Auswirkungen
auf die Darstellung der Auswertungen.
In der Webinar-Veranstaltung "Institutsindividueller
Angemessenheitsnachweis der VR-Ratingverfahren-Aktualisierungen"
erläutern wir die Änderungen in den Dokumenten der parcIT, die Sie
für den Angemessenheitsnachweises in Ihrem Haus verwenden
können.
Themenschwerpunkte
- Anpassungen aus der Einführung des VR-Rating Firmenkunden
- Prototypische Ratings als Basis
- Einzelkundenliste
- Verkürzuung Altverfahren
- Verbesserte Basis zur Beurteilung der Angemessenheit
- Analysen auf Teilmodellebene
- Darstellung von Auffälligkeiten
- Weitere Änderungen
- Wertaufhellungszeitraum
- Vererbung VR-Rating Erneuerbare Energien
- Lesezeichen
Zielsetzung/Nutzen
Sie sind in der Lage, Ihren institutsindividuellen
Angemessenheitsnachweis zu befüllen, zu interpretieren und ggf.
Handlungsmaßnahmen abzuleiten.
Zielgruppe
Ratingverantwortliche oder vergleichbare Positionen innerhalb
des Instituts (bspw. in den Bereichen Marktfolge Aktiv oder
Controlling)
Hinweise
Ihre Trainer bei dieser Veranstaltung sind
Michaela
Düll, Projektleiterin und Referentin
Bankaufsichtsrecht/Bankbetriebswirtschaft und
Martin
Bohmüller, Berater Genossenschaftsbanken, beide BWGV.