AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der GenoAkademie GmbH & Co. KG

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für die Teilnahme an Veranstaltungen der GenoAkademie GmbH & Co. KG (nachfolgend GenoAkademie genannt). Veranstaltungen in diesem Sinne sind sowohl Präsenzveranstaltungen, digitale Veranstaltungen jeder Art (z. B. Webinare und Webinar-Aufzeichnungen) sowie Kombinationen hieraus (Hybride Veranstaltungen und Blended Learnings).

Werden von der GenoAkademie Veranstaltungen Dritter angeboten, wird die GenoAkademie hierauf im Angebot hinweisen. In diesem Fall gehen die entsprechenden Geschäftsbedingungen des Dritten diesen AGB vor.

Wenn nachfolgend in Bezug auf Personen nur die maskuline Form verwendet wird, so geschieht dies lediglich aus Gründen der besseren Lesbarkeit. Selbstverständlich sind damit Damen und Herren gleichermaßen gemeint.

2. Anmeldung/Bestätigung

Anmeldungen bedürfen der Textform (Serviceportal, E-Mail, Fax etc.) und sind mit dem Zugang verbindlich. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde diese AGB an. Erst mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung der Anmeldung durch die GenoAkademie (Anmeldebestätigung) wird ein verbindlicher Vertrag abgeschlossen.

Dadurch wird auch die Verpflichtung zur Zahlung des Entgeltes begründet. Bei mehrteiligen Veranstaltungen, für die eine Zulassung erforderlich ist, bezieht sich diese Bestätigung nur auf den Teil, der die Grundlage für die Zulassung darstellt. Jedes anmeldende Unternehmen verpflichtet sich mit der Anmeldung zur Teilnahme des benannten Mitarbeiters an der gesamten Veranstaltung, auch soweit diese in mehreren Teilen durchgeführt wird.

Aus organisatorischen Gründen bzw. aufgrund fehlender vorausgesetzter Kenntnisse des Teilnehmers behält sich die GenoAkademie vor, einzelne Anmeldungen nicht zu berücksichtigen.

Darüber hinaus behält sich die GenoAkademie vor, Veranstaltungen örtlich oder zeitlich zu verlegen bzw. abzusagen, insbesondere bei Ausfall des Dozenten, zu geringer Teilnehmerzahl oder Überschreitung der maximalen Teilnehmerzahl. Der Teilnehmer/das anmeldende Unternehmen wird darüber zeitnah informiert. Für den Fall der zeitlichen Verlegung einer Veranstaltung wird dem Teilnehmer/dem anmeldenden Unternehmen ein Rücktrittsrecht vom jeweils davon betroffenen Vertrag eingeräumt. Durch die Verlegung eventuell entstehende Mehrkosten bei den Hotelleistungen trägt der Teilnehmer respektive das anmeldende Unternehmen.

Die Anmeldung zu einer Präsenzveranstaltung beinhaltet gleichzeitig die Anmeldung zur Inanspruchnahme der Pensionsleistungen (Teilpensionsleistungen: Mittagessen, Zwischen­verpflegung und gegebenenfalls Halbpensionsleistung: Abendessen, Übernachtung, Früh­stück sowie Übernachtung inkl. Frühstück Vorabendanreise).

Sofern bei der Anmeldung eine Übernachtung in dem Partnerhotel bei der Präsenz­veranstaltung vom Kunden gewünscht wurde, wird die GenoAkademie im Namen und im Auftrag des anmeldenden Kunden die Übernachtungen inkl. der Halbpensionsleistungen zu dem mit dem Partnerhotel geltenden üblichen Bedingungen buchen. Bei Vorabendanreisen wird nur das Frühstück als zusätzliche Leistung gebucht. Hinsichtlich der mit einer Über­nachtung eines Teilnehmers entstehenden Buchung ist die GenoAkademie insofern nur vermittelnd tätig. Die Vertragsbeziehung entsteht ausschließlich zwischen dem anmeldenden Unternehmen/dem Teilnehmer und dem Hotel.

3. Veranstaltungspreise/Abrechnungsverfahren

Es gelten, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde, die jeweils aktuellen, im Jahresprogramm der GenoAkademie oder in einer separaten Ausschreibung zur jeweiligen Veranstaltung veröffentlichten Veranstaltungs- und Pensionspreise. Bei reinen Online-Veranstaltungen kommt zudem das Lizenzmodell der GenoAkademie in seiner gültigen Fassung zur Anwendung. Eine nur teilweise Inanspruchnahme der Veranstaltungsleistung führt nicht zu einer Reduzierung des Entgeltes.

Der Preis wird mit Ablauf der Veranstaltung für die gesamte Veranstaltung in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 10 Tagen zu begleichen. Die Kosten werden, sofern ein Lastschriftmandat vorliegt oder erteilt wird, per Lastschrift eingezogen

Für die Abrechnung der Pensionsleistungen sind die im Vorfeld der Veranstaltung reservierten und nicht die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen maßgebend.

Die GenoAkademie ist berechtigt die vom anmeldenden Unternehmen/vom Teilnehmer in Anspruch genommenen Hotelleistungen gegenüber dem anmeldenden Unternehmen zusätzlich abzurechnen und einzuziehen, sofern das anmeldende Unternehmen der Teilnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber einem Partnerhotel hieraus nicht nachkommt.

Die ausgewiesenen Seminarpreise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, als Nettopreise und entsprechen bei bestehender Umsatzsteuerbefreiung des entsprechenden Seminars dem Endpreis. Im Falle der Nichtanerkennung der Umsatzsteuerbefreiung durch die entsprechenden Behörden oder Gesetzesänderung ist zusätzlich die dann geltende Umsatzsteuer auf den vorgenannten Nettopreis herauf zu rechnen.

4. Stornierungen

Eine Stornierung der Anmeldung ist in Textform an KSC@genoakademie.de oder via Fax. an +492205 803 42 9500 möglich. Nachfolgend finden Sie die für die jeweiligen Veranstaltungsarten gültigen Stornokosten und –fristen:

Veranstaltungsart

Kostenfrei

50 % vom Veranstaltungspreis

100 % vom Veranstaltungspreis

Veranstaltungen mit Onlinevorbereitungsphase

Bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn

Bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn

Ab 13 Tage vor Veranstaltungsbeginn

Sonstige Veranstaltungen

 

Bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn

Bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn

Ab 13 Tage vor Veranstaltungsbeginn

Webinare

 

Bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn

 

--

Ab 13 Tage vor Veranstaltungsbeginn

Darüber hinaus gelten für Präsenzveranstaltungen jeglicher Art folgende Stornokosten und -fristen für Pensionsleistungen:

Pensionsleistungen

Kostenfrei

50 % der Pensionskosten

100 % der Pensionskosten

Teilpensionsleistungen: Mittagessen, Zwischen­verpflegung und gegebenenfalls Halbpensionsleistung: Abendessen, Übernachtung, Frühstück sowie Übernachtung inkl. Frühstück Vorabendanreise

Bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn

Bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn

Ab 13 Tage vor Veranstaltungsbeginn

Diese Stornoregelungen gelten auch für Krankheitsfälle, da sie dem betrieblichen Risiko jedes Kunden zuzuordnen sind und daher nicht vom Veranstalter übernommen werden können.

Werden in individuellen Angeboten hiervon abweichende Stornobedingungen vereinbart, gelten diese.

5. Widerrufsrecht

Teilnehmer, deren Anmeldung weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher im Sinne von § 13 BGB), haben das Recht, den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung zu widerrufen. Um dieses Widerrufsrecht auszuüben, muss der Teilnehmer gegenüber der GenoAkademie eine eindeutige Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen abgeben. Dazu kann das hier hinterlegte Muster verwendet werden, die Verwendung ist jedoch nicht vorgeschrieben.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über die Ausübung des Widerrufsrechtes vor Ablauf der Widerrufsfrist an die GenoAkademie abgesendet wird. Dazu sind folgende Kontaktdaten zu nutzen:

GenoAkademie GmbH & Co. KG
Raiffeisenstr. 10-16
51503 Rösrath
E-Mail: info@genoakademie.de

6. Veranstaltungsänderung

Die GenoAkademie behält sich das Recht vor, Hybride Veranstaltungen in reine Präsenzveranstaltungen oder reine Digitale Veranstaltungen zu ändern, wenn entsprechende Präsenzteilnahmen oder digitale Teilnahmen ausbleiben (spätestens zwei Wochen vor Beginn). Gleiches gilt auch für die Änderung einer Präsenzveranstaltung in eine rein digitale oder hybride Veranstaltung. Hieraus eventuell entstehende Stornokosten bei externen Veranstaltungshotels trägt die GenoAkademie.

7. Haftungsausschluss

Die GenoAkademie haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die GenoAkademie - außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen der GenoAkademie und unabhängig vom Ort der Veranstaltung. Sie gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldens-unabhängige Haftung oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.

8.Sonstiges

Bestandteil dieser AGB sind Zulassungs- und/oder Prüfungsordnungen, auf die in Angeboten verwiesen wird.

Die der GenoAkademie im Rahmen ihrer Veranstaltungstätigkeit zugehenden Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz gespeichert. Diese Daten des Teilnehmers können an Dritte weitergegeben werden, soweit es die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung erfordert. Mit der rechtsverbindlichen Anmeldung wird das Einverständnis des Teilnehmers hinsichtlich der Weitergabe der Daten, soweit es zur ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung der GenoAkademie notwendig ist, erklärt.

Dies gilt auch für die unterschiedlichen Leistungskontrollen. Die Ergebnisse werden dem jeweiligen Teilnehmer oder/und dem anmeldenden Unternehmen mitgeteilt und in der GenoAkademie für die individuelle Bildungshistorie des Teilnehmers gespeichert.

Darüber hinaus gelten die Datenschutzerklärungen der GenoAkademie in der jeweils gültigen Fassung.

Die AGB, Zulassungs- und Prüfungsordnungen und die Datenschutzerklärungen der GenoAkademie stehen Ihnen in der jeweils aktuellen Fassung auf dem Portal www.genoakademie.de zur Verfügung.

9. Copyright und Urheberrecht

Die zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen - auch in elektronischer Form - und Aufzeichnungen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht - auch nicht auszugsweise - ohne Einwilligung der GenoAkademie vervielfältigt, verbreitet oder Dritten anderweitig zugänglich gemacht werden. Sie werden ausschließlich den gebuchten Teilnehmenden zur Verfügung gestellt.

Rösrath, den 10.01.2023

Zulassungs- und Prüfungsordnung für die Durchführung der Kompetenznachweise in GenoPE
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